Mietbedingungen für Mietgeräte
Allgemeine Bedingungen für die Vermietung von Garten- und Reinigungsgeräten der Matt Immobilienbetreuung GmbH. Stand: November 2026.
1. Vermieter und Geltungsbereich
Vermieter ist die Matt Immobilienbetreuung GmbH, Hauptstraße 1, 6800 Feldkirch, FN 656738t, UID ATU82374789, Telefon +43 676 486 06 32, E-Mail office@matt-immobilienbetreuung.at („Vermieter“). Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge über Geräte und Zubehör („Mietgerät“) mit Privatpersonen und Unternehmen („Mieter“), egal ob die Buchung online, telefonisch oder vor Ort erfolgt. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen schriftlich zustimmt.
2. Buchung und Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website ist noch kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden einer Online-Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung per E-Mail bestätigt.
2.2 Bei der Abholung wird ein Übergabeprotokoll erstellt und vom Mieter unterschrieben. Darin werden Zustand, Zubehör und gegebenenfalls Tankfüllung des Mietgeräts festgehalten.
2.3 Mieter müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei der Abholung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Holt eine andere Person für ein Unternehmen ab, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Unternehmens erforderlich.
3. Mietdauer, Abholung und Rückgabe
3.1 Abholung und Rückgabe erfolgen bei Hauptstraße 1, 6800 Feldkirch zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag 13:00–18:00 Uhr, Samstag 08:00–12:00 Uhr. Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ist geschlossen. Andere Zeiten nur nach Vereinbarung.
3.2 Die Mietdauer ergibt sich aus dem gewählten Tarif:
- 24 Stunden: Rückgabe am folgenden Öffnungstag zur gleichen Öffnungszeit.
- Mehrere Tage: Rückgabe am Tag nach dem letzten Miettag.
- Wochenende: Abholung Freitag ab 13:00 Uhr oder Samstag 08:00–12:00 Uhr, Rückgabe Montag 13:00–18:00 Uhr. Bei Abholung am Samstag gilt immer der Wochenendtarif.
- Woche: 7 Tage ab Abholung.
3.3 Fällt der Rückgabetag auf einen Sonntag oder Feiertag, erfolgt die Rückgabe am nächsten Öffnungstag ohne Aufpreis.
3.4 Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Absprache möglich und wird nach den gültigen Tarifen verrechnet.
3.5 Holt der Mieter ein reserviertes Gerät nicht innerhalb des vereinbarten Abholzeitfensters ab und meldet er sich nicht, kann der Vermieter das Gerät nach Ablauf des Abholtags anderweitig vermieten.
4. Stornierung durch den Mieter
4.1 Eine Buchung kann bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholbeginn kostenlos storniert werden – per E-Mail an office@matt-immobilienbetreuung.at oder telefonisch unter +43 676 486 06 32. Bereits online bezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.
4.2 Bei späterer Stornierung oder wenn das Gerät nicht abgeholt wird, kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Mietpreises, mindestens € 5,00, verrechnen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.3 Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
5. Preise und Zahlung
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website bzw. in der Preisliste angegebenen Preise. Alle Preise sind in Euro und enthalten 20 % Umsatzsteuer.
5.2 Nicht im Mietpreis enthalten sind Kraftstoff, Verbrauchsmaterial (z. B. Mähfaden, Sägeketten-Öl) sowie separat gebuchtes Zubehör (z. B. Bohrer, Akkusatz).
5.3 Der Mietpreis wird entweder bei der Buchung online bezahlt (Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay, Google Pay oder eps-Überweisung; abgewickelt über den Zahlungsdienstleister Stripe) oder bei der Abholung bar bzw. mit Karte. Zusätzliche Kosten nach diesen Bedingungen (z. B. Verlängerung, Reinigung, Kraftstoff) werden bei der Rückgabe abgerechnet.
6. Kaution
6.1 Bei der Abholung ist für jedes Mietgerät die angegebene Kaution in bar oder mit Karte zu hinterlegen. Die Kaution ist keine Vorauszahlung auf den Mietpreis.
6.2 Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Geräts zurückgezahlt. Der Vermieter darf offene Forderungen aus dem Mietvertrag (z. B. Reinigung, Kraftstoff, Schäden) mit der Kaution verrechnen.
7. Übergabe und Zustand
7.1 Der Vermieter übergibt das Mietgerät gewartet, funktionsfähig und gereinigt. Benzingeräte werden vollgetankt übergeben. Auf Wunsch erhält der Mieter eine kurze Einweisung.
7.2 Der Mieter prüft das Gerät bei der Übernahme auf sichtbare Schäden und Vollständigkeit. Erkennbare Mängel sind sofort zu melden und werden im Übergabeprotokoll vermerkt.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere,
- das Gerät nur bestimmungsgemäß, sorgfältig und nach der Bedienungsanleitung und den Sicherheitshinweisen zu verwenden,
- die erforderliche Schutzausrüstung zu tragen (bei Kettensägen insbesondere Schnittschutzhose, Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Handschuhe und Sicherheitsschuhe),
- das Gerät nur selbst oder durch geeignete, volljährige Personen bedienen zu lassen und nicht an Dritte weiterzuvermieten,
- nur den vorgeschriebenen Kraftstoff bzw. das vorgeschriebene Gemisch zu verwenden,
- keine Veränderungen oder Reparaturen am Gerät vorzunehmen,
- das Gerät vor Diebstahl und Witterung zu schützen,
- das Gerät gereinigt, vollständig und – bei Benzingeräten – vollgetankt zurückzugeben.
9. Störungen während der Miete
9.1 Treten während der Mietzeit Störungen oder Schäden auf, muss der Mieter die Nutzung sofort einstellen und den Vermieter unverzüglich telefonisch informieren.
9.2 Fällt ein Gerät ohne Verschulden des Mieters aus, stellt der Vermieter nach Möglichkeit ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung. Ist das nicht möglich, wird der Mietpreis für die verbleibende Mietzeit nicht verrechnet bzw. anteilig erstattet.
9.3 Ist ein reserviertes Gerät aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Defekt) zum Abholtermin nicht verfügbar, informiert der Vermieter den Mieter so rasch wie möglich und bietet ein vergleichbares Gerät oder einen anderen Termin an. Nimmt der Mieter das nicht an, werden bereits bezahlte Beträge vollständig erstattet.
10. Rückgabe, Reinigung und Verspätung
10.1 Das Gerät ist zum vereinbarten Termin während der Öffnungszeiten zurückzugeben. Bei der Rückgabe werden Zustand und Vollständigkeit gemeinsam geprüft.
10.2 Wird ein Gerät stark verschmutzt zurückgegeben, kann der Vermieter die Reinigung nach tatsächlichem Aufwand verrechnen. Fehlender Kraftstoff wird zu den tatsächlichen Kosten zuzüglich einer Pauschale von € 5,00 verrechnet.
10.3 Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden angefangenen weiteren Tag der 24-Stunden-Tarif verrechnet. Darüber hinausgehende Schäden des Vermieters (z. B. wenn eine Folgebuchung deshalb ausfällt) bleiben vorbehalten.
11. Haftung des Mieters
11.1 Der Mieter haftet für Schäden am Mietgerät sowie für dessen Verlust oder Diebstahl während der Mietzeit, soweit er nicht nachweist, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Normale Abnützung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch geht nicht zu Lasten des Mieters.
11.2 Zu ersetzen sind die Reparaturkosten, höchstens jedoch der Zeitwert des Geräts bzw. Zubehörs. Bei Verlust oder Totalschaden ist der Zeitwert zu ersetzen.
11.3 Für Schäden, die der Mieter mit dem Gerät Dritten zufügt, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.4 Diebstahl ist sofort bei der Polizei anzuzeigen und dem Vermieter unter Vorlage der Anzeigebestätigung zu melden.
12. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Sachschäden, die der Vermieter leicht fahrlässig verursacht, ist die Haftung ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Datenschutz
Die bei der Buchung angegebenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrags verwendet. Online-Zahlungen werden über Stripe Payments Europe Ltd. abgewickelt; Kartendaten werden dabei nicht beim Vermieter gespeichert. Näheres in unserer Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gelten zwingende Schutzbestimmungen ihres Wohnsitzstaates weiter.
14.2 Gerichtsstand für Unternehmer ist Feldkirch. Für Klagen gegen Verbraucher ist das Gericht an deren Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigungsort zuständig.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.